Kompetente Verteidigung bei Diebstahl, Betrug, Verkehrsstrafen & Bußgeldern.
Ein Strafverfahren kann Ihr Leben erschüttern. Frau Rechtsanwältin Rambow, Fachanwältin für Strafrecht, steht Ihnen mit persönlicher Beratung und strategischer Verteidigung bei. Bundesweit aktiv, lokal in Reutlingen verwurzelt.
Strafverteidiger Reutlingen: Fachanwältin für Strafrecht
Unsere Leistungen im Strafrecht Reutlingen
Wir begleiten Sie durch alle Phasen – von der polizeilichen Vernehmung bis zur Hauptverhandlung:
- Diebstahl, Körperverletzung, Betrug
- Betäubungsmittel- & Kapitaldelikte
- Steuerstrafrecht, Korruption
- Verkehrsstrafrecht (Unfallflucht)
- Strafprozess- & Vollstreckungsrecht
Spezialisierte Strafverteidigung in Reutlingen
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Ordnungswidrigkeiten
Strafrecht FAQ Reutlingen: Ihre Fragen – unsere Antworten
Fachanwältin für Strafrecht Tanja Rambow klärt häufige Fragen zu Strafverfahren in Reutlingen und bundesweit.
Kontaktieren Sie uns für persönliche Beratung.
Muss ich bei der Polizei aussagen? Reden oder schweigen?
Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht (§ 136 StPO). Schweigen schadet Ihnen nicht – sprechen Sie zuerst mit Ihrem Strafverteidiger. In Reutlingen berät Frau Rambow vertraulich vorab.
Muss ich vor Gericht erscheinen?
Bei Bußgeldbedarf oder Einstellung oft nicht. Bei Anklage droht ein Erzwingungshaftbefehl (§ 485 StPO), wenn Sie ohne Grund fehlen. Wir prüfen Ihre Pflichten.
Welche Strafen drohen mir?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe je nach Tat (z. B. Diebstahl: bis 5 Jahre). Das Gericht berücksichtigt Milderungsgründe wie Geständnis oder Schadenswiedergutmachung.
Was ist ein Strafbefehl?
Ein schriftliches Urteil ohne Gerichtsverhandlung bei leichteren Delikten (§§ 407 ff. StPO). Widerspruch innerhalb von 2 Wochen – wir übernehmen das für Sie.
Bin ich vorbestraft nach einer Verurteilung?
Jede Verurteilung geht ins Bundeszentralregister. Im Führungszeugnis erscheinen nur Geldstrafen >90 Tagessätze oder Freiheitsstrafen >3 Monate.
Kann ich nach Freispruch erneut angeklagt werden?
Kann ich nach Freispruch erneut angeklagt werden?
Grundsätzlich nein (Ne bis in idem, Art. 103 GG). Ausnahmen nur bei neuen Tatsachen oder Beweisen (§ 362 StPO).
Was tun bei drohenden Strafverfahren?
Sofort Verteidiger einschalten! Frau Rambow ist Ihre erfahrene Strafverteidigerin für Strafverfahren und Delikte – Einstellung oft möglich durch strategische Kooperation und Nachbesserung.